Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Bad Steben nimmt Kenntnis vom Dachgeschossausbau sowie vom Aufbau einer Dachgaube im Anwesen Fl.Nr. 153/7 der Gemarkung Bobengrün im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO.

Eine Erklärung, das einfache Baugenehmigungsverfahren gem. Art. 58 Abs. 2 Ziff. 5 BayBO zu durchlaufen, wird nicht abgegeben.

Das Vorhaben kann somit im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO durchgeführt werden.