Sitzung: 05.02.2024 BGA/062/2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Gegen die Sitzungsniederschrift – öffentlicher Teil – vom 29. Juni 2023 werden im Verlauf der heutigen Sitzung keine Einwände erhoben.
Das Protokoll gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO i. V. m. § 33 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat als genehmigt.